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Waldbrandschutz-Verordnung

Von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden ist eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden erlassen worden.

Die Verordnung tritt mit 6. April 2020 bis auf Widerruf in Kraft.

Demnach ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Quelle: BH Gmunden

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